Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, beschreibt die Folgen der Altersarmut ganz plastisch: „Da braucht nur mal ein Kühlschrank kaputt gehen. Aber auch für Vergnügen reicht das Geld nicht. Kein Kaffee und Kuchen, kein Theater, keine Weihnachtsgeschenke für die Enkelkinder.“ Johannes Geyer, Sozialexperte vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), warnt: „Wer am Ende des Lebens arm ist, kann selbst an seiner Situation nicht mehr viel ändern. Und selbst wenn die Quote bei den Älteren im Vergleich zu Alleinerziehenden nicht mal halb so hoch ist, bedeutet es trotzdem, dass da jemand nicht mehr um die Runden kommt.“
Geyer hat vor allem mit der Aussage recht, dass die Armut im Alter kaum noch abwendbar ist. Es muss deshalb schon in jüngeren Jahren – konkret während des Erwerbslebens – vorgesorgt werden. Hier kommt für den modernen Arbeitnehmer, der alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen will, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ins Spiel. Damit sind alle finanziellen Leistungen gemeint, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zu dessen Altersabsicherung, zur Versorgung von Hinterbliebenen und zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbsunfähigkeit zukommen lässt. Die bAV ist keine milde Gabe von Unternehmen, sondern sie beruht auf einem handfesten Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Umwandlung von Lohnbestandteilen in eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Betriebsrenten sind auch deshalb so attraktiv, weil sie mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen verbunden sind. Obwohl bAV-Leistungen einen großen Beitrag zur Mitarbeitergewinnung und -bindung in Zeiten des Fachkräftemangels leisten können, wissen viele Chefetagen wenig bis nichts über die fünf bAV-Durchführungswege Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage beziehungsweise Direktzusage.
Als Beratungszentrum für alle Fragen der Einführung und Handhabung betrieblicher Altersabsicherungen hat sich die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG (DGbAV) etabliert. Sie stellt den Beteiligten ein großes Portfolio an Informationsmaterialien zur Verfügung. Zu diesem Kreis gehören ja nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Makler und Finanzdienstleister. Durch Belegschaftsvorträge, aber auch individuelle Beratungsgespräche werden sämtliche Potenziale der bAV und der mit ihr verbundenen Entgeltumwandlung beziehungsweise Entgeltoptimierung fachkundig erläutert. Nach Aussage der DGbAV gewährleistet eine große Zahl zertifizierter Spezialisten deutschlandweit die wichtige Einzelberatung in der Einrichtungsphase der bAV. Die unterschiedlichen betrieblichen Altersversorgungsmodelle werden außerdem auf EU-Vorgaben, nationale Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen abgeklopft und damit rechtssicher gemacht.
Die DGbAV gehört zusammen mit der DG-Gruppe Beratung und Betreuung GmbH, der Deutschen Gesellschaft für Vermögensentwicklung mbH (DGVE), der DG-Akademie GmbH sowie der Deutschen Gesellschaft für Entgeltoptimierung mbH (DGEO) zur DG-Gruppe AG. Die 2003 gegründete Finanzdienstleistungs-Holding ist im Freiverkehr der Hamburger Börse notiert und bietet Zusatzleistungen zur betrieblichen Altersversorgung an, zum Beispiel ein besonderes System der Vergütungsoptimierung. Das Kundeninteresse scheint groß zu sein. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass man über den Kreis der Stammkunden hinaus einen Interessenten-Pool mit über 600.000 Unternehmen betreut. Um den großen Beratungsbedarf decken zu können, lenkt das DG-Hauptquartier im bayerischen Wemding sogenannte Operationsgeschäftsstellen in Hamburg, Dortmund, Düsseldorf, Augsburg, München, Nürnberg, Saarbrücken, Ravensburg, Dresden, Leipzig, Berlin, Schwerin und Rostock.
Das teilte Ende 2018 der damalige Vorstandsvorsitzende der DG-Gruppe, Josef Bader, mit. Der Betriebsrenten-Profi sagte zur Nachfrage nach dem eigenen bAV-Modell in Verbindung mit der Entgeltoptimierung: „Wenn die Arbeitgeber erst einmal über dieses Modell und seine Umsetzung informiert sind, wird das sehr positiv aufgenommen. Schließlich bietet dies sowohl für die Firmenleitung wie auch die Arbeitgeber nur Vorteile. Allerdings ist die Möglichkeit einer Vergütungsoptimierung bisher in nur etwa einem Prozent aller Betriebe angekommen.“ Hier gelte es, einen gigantischen Markt zu erschließen. „Der Arbeitnehmer hat bei unserem bAV-Modell am Ende mehr Netto zur Verfügung.“
Im August wurde publik, dass Bader als Vorstandschef der DG-Gruppe AG ausscheiden wird und der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 Roderich Münker als neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt hat. Man freue sich, mit ihm einen „erfahrenen bAV-Experten mit tiefgreifenden Kenntnissen zur Entgeltoptimierung gewonnen zu haben“, teilte die Presseabteilung der Holding mit.