Die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer E-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium eine derartige Stellungnahme angemahnt, da sie dem Verfahren „eine grundsätzliche Relevanz für den EU-Datenschutz“ beimisst. Das Thema wurde zwar zwischen dem Wirtschaftsministerium, dem Innenministerium sowie dem Justizministerium erörtert, doch es konnte kein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden.
Das Justizministerium konnte das Innenministerium nicht zu einer gemeinsamen Stellungnahme gewinnen. In einer Nachricht an das Bundeswirtschaftsministerium hieß es: „BMI blieb bei seiner ablehnenden Haltung. Eine Besprechung auf AL-Ebene (Abteilungsleiter-Ebene) ergab ebenfalls keine Änderung der Ansicht des BMI.“
Seitens der Grünen wurde nun scharfe Kritik an der Haltung des Bundesinnenministers getätigt. So sagte das Mitglied des Parteirats der Grünen, Malte Spitz: „Nach außen gibt sich Innenminister de Maizière gerne als Vorkämpfer für den Datenschutz, in Wirklichkeit torpediert das Innenministerium einen starken Datenschutz auf europäischer Ebene.“ Spitz übte auch grundsätzliche Kritik an der Datenschutz-Politik des Innenministeriums: „Bei einem solch entscheidenden EuGH-Verfahren sich einer Stellungnahme zu verwehren, spricht daher leider für die grundsätzliche Linie des Bundesinnenministeriums einen wirksamen und modernen Datenschutz in Europa zu hintertreiben.“ Auch dem Bundesjustizminister warf er vor, „nicht genügend Gegendruck“ aufgebaut zu haben.
Spitz ist der Auffassung, dass der EuGH zu dem Ergebnis kommen wird, dass die EU-Staaten ihre Bürger effektiver schützen müssen. Spitz dazu wörtlich: „Der EuGH muss klären ob die Teilnahme an Überwachungsprogrammen von Geheimdiensten wie PRISM für in der EU tätige Unternehmen rechtmäßig ist.“ Die bisher in diesem Zusammenhang geltende Vereinbarung zwischen der EU und den USA sieht vor, dass Daten nur an Länder weitergegeben werden dürfen, in denen ein angemessener Datenschutz gewährleistet wird.
Aber eben dieses Prinzip sieht der Kläger vor dem EuGH in Gefahr, was angesichts der offenkundig gewordenen NSA-Spionageaffäre nicht verwundern darf.